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Sachsen-Anhalt Landkreis Börde Ausleben

Hebesätze Ausleben

Landkreis Börde · AGS 15083035 · 1.660 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ausleben gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Ausleben bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ausleben im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 177 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 153-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Ausleben vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ausleben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ausleben 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Börde 350 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Börde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ausleben auf Platz 30, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Ausleben mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Börde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ausleben Grundsteuer B
Niedere Börde 400 % 0 Prozentpunkte 575 %
Wanzleben-Börde 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Ingersleben 380 % −20 Prozentpunkte 350 %
Sülzetal 380 % −20 Prozentpunkte 400 %
Kroppenstedt 375 % −25 Prozentpunkte 420 %

Wie viel Gewerbesteuer in Ausleben anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Ausleben beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ausleben und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Ausleben ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ausleben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ausleben?

Ausleben setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ausleben?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ausleben hoch?

Der Median Landkreis Börde liegt bei 350 %. Ausleben liegt damit 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ausleben legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ausleben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.