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Niedersachsen Oldenburg (Oldb)

Hebesätze Oldenburg (Oldb)

Niedersachsen · AGS 03403000 · 171.319 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Oldenburg (Oldb), kreisfreie Stadt

Gewerbesteuer
439 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

439 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Oldenburg (Oldb) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Landesmedian in Niedersachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 49 Prozentpunkte.

Wie Oldenburg (Oldb) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oldenburg (Oldb) im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 439 % setzen bundesweit 4 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 839 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 3-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oldenburg (Oldb) nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oldenburg (Oldb), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oldenburg (Oldb) 439 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +59 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Oldenburg (Oldb) liegt

Gemeinden in Niedersachsen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oldenburg (Oldb) Grundsteuer B
Berne 440 % +1 Prozentpunkte 450 %
Celle 440 % +1 Prozentpunkte 555 %
Denkte 440 % +1 Prozentpunkte 440 %
Firrel 440 % +1 Prozentpunkte 440 %
Haste 440 % +1 Prozentpunkte 440 %

Ein Rechenbeispiel für Oldenburg (Oldb)

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 439 % ergibt das 14.673,58 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.972,08 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Oldenburg (Oldb) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oldenburg (Oldb) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oldenburg (Oldb)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oldenburg (Oldb)?

In Oldenburg (Oldb) gilt ein Hebesatz von 439 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.673,58 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oldenburg (Oldb)?

Oldenburg (Oldb) setzt die Grundsteuer B auf 445 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Oldenburg (Oldb) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Oldenburg (Oldb)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.