Niedersachsen ›Oldenburg (Oldb)
Hebesätze Oldenburg (Oldb)
439 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Oldenburg (Oldb) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Landesmedian in Niedersachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 49 Prozentpunkte.
Wie Oldenburg (Oldb) bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oldenburg (Oldb) im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 439 % setzen bundesweit 4 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 839 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 3-grösste von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Oldenburg (Oldb) nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oldenburg (Oldb) | 439 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +59 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Oldenburg (Oldb) liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oldenburg (Oldb) | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Berne | 440 % | +1 Prozentpunkte | 450 % |
| Celle | 440 % | +1 Prozentpunkte | 555 % |
| Denkte | 440 % | +1 Prozentpunkte | 440 % |
| Firrel | 440 % | +1 Prozentpunkte | 440 % |
| Haste | 440 % | +1 Prozentpunkte | 440 % |
Ein Rechenbeispiel für Oldenburg (Oldb)
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 439 % ergibt das 14.673,58 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.972,08 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Oldenburg (Oldb) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Oldenburg (Oldb) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oldenburg (Oldb)
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oldenburg (Oldb)?
In Oldenburg (Oldb) gilt ein Hebesatz von 439 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.673,58 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oldenburg (Oldb)?
Oldenburg (Oldb) setzt die Grundsteuer B auf 445 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Oldenburg (Oldb) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.