Niedersachsen › Landkreis Celle ›Celle
Hebesätze Celle
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Celle beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 555 %. Der Median Landkreis Celle liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Celle hoch?
77 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 440 % fest. Damit liegt Celle im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 840 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 12-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Celle nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Celle | 440 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Celle | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
Von 21 Gemeinden im Landkreis Celle mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Celle auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Celle liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Celle | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Wietze | 450 % | +10 Prozentpunkte | 550 % |
| Winsen (Aller) | 420 % | −20 Prozentpunkte | 610 % |
| Faßberg | 415 % | −25 Prozentpunkte | 430 % |
| Eschede | 410 % | −30 Prozentpunkte | 430 % |
| Adelheidsdorf | 400 % | −40 Prozentpunkte | 450 % |
Ein Rechenbeispiel für Celle
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 440 %, also 14.707,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Celle legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Celle fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Celle tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 46.321.539 Euro | 693 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 3.684.668 Euro | 55 Euro |
| Grundsteuer B | 16.244.453 Euro | 243 Euro |
| Grundsteuer A | 113.512 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 66.834 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Celle im Berichtsjahr 2024 693 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Celle liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Celle
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Celle?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Celle?
Celle setzt die Grundsteuer B auf 555 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Celle hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Celle liegt 50 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Celle selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.