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Hebesätze Firrel
Für Firrel ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Leer liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Was der Wert für Firrel bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Firrel im höchsten Fünftel; der Satz von 440 % kommt insgesamt 77 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 840 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 787-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Firrel im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Firrel | 440 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Leer | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +60 Prozentpunkte |
Von 19 Gemeinden im Landkreis Leer mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Firrel auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Firrel mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Firrel | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Hesel | 450 % | +10 Prozentpunkte | 440 % |
| Brinkum | 420 % | −20 Prozentpunkte | 420 % |
| Holtland | 420 % | −20 Prozentpunkte | 420 % |
| Leer (Ostfriesland) | 410 % | −30 Prozentpunkte | 420 % |
| Borkum | 400 % | −40 Prozentpunkte | 460 % |
Gewerbesteuer in Firrel an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 440 % sind das 14.707,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Firrel beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Firrel selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Firrel noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Firrel tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 563.978 Euro | 702 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 44.862 Euro | 56 Euro |
| Grundsteuer B | 132.082 Euro | 164 Euro |
| Grundsteuer A | 17.621 Euro | 22 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 803 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Firrel im Berichtsjahr 2024 702 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Firrel liegt über diesem Wert. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 803 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Firrel
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Firrel?
In Firrel gilt ein Hebesatz von 440 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.707,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Firrel?
Firrel setzt die Grundsteuer B auf 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Firrel hoch?
Firrel liegt 50 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Leer von 390 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Firrel selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.