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Sachsen Erzgebirgskreis Olbernhau

Hebesätze Olbernhau

Erzgebirgskreis · AGS 14521460 · 10.512 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Olbernhau, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
320 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Olbernhau aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.

Was der Wert für Olbernhau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Olbernhau im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 64-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Olbernhau nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Olbernhau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Olbernhau 410 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Olbernhau 410 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Olbernhau auf Platz 54, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Olbernhau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Olbernhau Grundsteuer B
Deutschneudorf 410 % 0 Prozentpunkte 400 %
Niederdorf 410 % 0 Prozentpunkte 410 %
Lugau/Erzgeb. 415 % +5 Prozentpunkte 425 %
Schneeberg 405 % −5 Prozentpunkte 420 %
Wolkenstein 405 % −5 Prozentpunkte 435 %

Ein Rechenbeispiel für Olbernhau

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Olbernhau beschliesst

Olbernhau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Olbernhau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Olbernhau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Olbernhau?

Olbernhau setzt 410 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Olbernhau?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Olbernhau hoch?

Gemessen am Median Erzgebirgskreis von 400 % liegt der Satz von Olbernhau 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Olbernhau legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Olbernhau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.