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Sachsen Erzgebirgskreis Wolkenstein

Hebesätze Wolkenstein

Erzgebirgskreis · AGS 14521670 · 3.861 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wolkenstein, Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
435 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
315 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wolkenstein ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 435 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 405 % aus.

Wo Wolkenstein im Vergleich steht

Der Wert von 405 % ordnet Wolkenstein im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 54 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 322 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 206-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Wolkenstein vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wolkenstein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wolkenstein 405 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Wolkenstein 405 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wolkenstein auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Wolkenstein mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wolkenstein Grundsteuer B
Schneeberg 405 % 0 Prozentpunkte 420 %
Amtsberg 400 % −5 Prozentpunkte 440 %
Auerbach 400 % −5 Prozentpunkte 430 %
Bockau 400 % −5 Prozentpunkte 371 %
Börnichen/Erzgeb. 400 % −5 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Wolkenstein anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 405 % macht daraus 13.537,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Wolkenstein beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Wolkenstein und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Wolkenstein ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wolkenstein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wolkenstein?

In Wolkenstein gilt ein Hebesatz von 405 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.537,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wolkenstein?

Wolkenstein setzt die Grundsteuer B auf 435 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wolkenstein hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Wolkenstein liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Wolkenstein durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wolkenstein
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.