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Sachsen Erzgebirgskreis Schneeberg

Hebesätze Schneeberg

Erzgebirgskreis · AGS 14521530 · 13.855 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schneeberg, Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schneeberg beträgt 405 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 405 % aus.

Wie Schneeberg zum Landesdurchschnitt liegt

Schneeberg liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 55 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 405 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 322 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 49-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schneeberg nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schneeberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schneeberg 405 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Schneeberg 405 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schneeberg auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Schneeberg

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schneeberg Grundsteuer B
Wolkenstein 405 % 0 Prozentpunkte 435 %
Amtsberg 400 % −5 Prozentpunkte 440 %
Auerbach 400 % −5 Prozentpunkte 430 %
Bockau 400 % −5 Prozentpunkte 371 %
Börnichen/Erzgeb. 400 % −5 Prozentpunkte 390 %

Ein Rechenbeispiel für Schneeberg

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 405 % Hebesatz sind 13.537,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Schneeberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schneeberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schneeberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schneeberg?

Der Hebesatz liegt bei 405 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.537,13 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schneeberg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 420 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schneeberg hoch?

Im Vergleich zum Median Erzgebirgskreis von 400 % liegt Schneeberg 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Schneeberg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schneeberg
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.