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Sachsen Erzgebirgskreis Lugau/Erzgeb.

Hebesätze Lugau/Erzgeb.

Erzgebirgskreis · AGS 14521380 · 7.819 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Lugau/Erzgeb., Stadt

Gewerbesteuer
415 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
425 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
315 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Lugau/Erzgeb. setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 415 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 415 % aus.

Ist der Hebesatz in Lugau/Erzgeb. hoch?

59 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 415 % fest. Damit liegt Lugau/Erzgeb. im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 359 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 94-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Lugau/Erzgeb. ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lugau/Erzgeb., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lugau/Erzgeb. 415 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Lugau/Erzgeb. 415 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lugau/Erzgeb. auf Platz 57, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Lugau/Erzgeb.

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lugau/Erzgeb. Grundsteuer B
Deutschneudorf 410 % −5 Prozentpunkte 400 %
Geyer 420 % +5 Prozentpunkte 485 %
Niederdorf 410 % −5 Prozentpunkte 410 %
Olbernhau 410 % −5 Prozentpunkte 410 %
Seiffen/Erzgeb. 420 % +5 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Lugau/Erzgeb. in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 415 %, also 13.871,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Lugau/Erzgeb. nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Lugau/Erzgeb. noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lugau/Erzgeb.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lugau/Erzgeb.?

415 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.871,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lugau/Erzgeb.?

425 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Lugau/Erzgeb. hoch?

Gemessen am Median Erzgebirgskreis von 400 % liegt der Satz von Lugau/Erzgeb. 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Lugau/Erzgeb. legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Lugau/Erzgeb.
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.