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Bayern Landkreis Donau-Ries Oettingen i.Bay.

Hebesätze Oettingen i.Bay.

Landkreis Donau-Ries · AGS 09779197 · 5.380 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Oettingen i.Bay., St

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Oettingen i.Bay. aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Oettingen i.Bay. bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Oettingen i.Bay. im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 533-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Oettingen i.Bay. nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oettingen i.Bay., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oettingen i.Bay. 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Donau-Ries 340 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oettingen i.Bay. auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Oettingen i.Bay. mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oettingen i.Bay. Grundsteuer B
Harburg (Schwaben) 360 % 0 Prozentpunkte 440 %
Nördlingen 360 % 0 Prozentpunkte 410 %
Auhausen 350 % −10 Prozentpunkte 450 %
Donauwörth 370 % +10 Prozentpunkte 380 %
Ehingen a.Ries 350 % −10 Prozentpunkte 420 %

Ein Rechenbeispiel für Oettingen i.Bay.

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Oettingen i.Bay. beschliesst

Oettingen i.Bay. legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Oettingen i.Bay. fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oettingen i.Bay.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oettingen i.Bay.?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oettingen i.Bay.?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oettingen i.Bay. hoch?

Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 %. Oettingen i.Bay. liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Oettingen i.Bay. durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Oettingen i.Bay.
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.