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Bayern Landkreis Donau-Ries Harburg (Schwaben)

Hebesätze Harburg (Schwaben)

Landkreis Donau-Ries · AGS 09779155 · 5.597 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Harburg (Schwaben), St

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Harburg (Schwaben) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Harburg (Schwaben) zum Landesdurchschnitt liegt

Harburg (Schwaben) liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 502-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Harburg (Schwaben) nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Harburg (Schwaben), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Harburg (Schwaben) 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Donau-Ries 340 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 44 Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Harburg (Schwaben) auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Harburg (Schwaben)

Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Harburg (Schwaben) Grundsteuer B
Nördlingen 360 % 0 Prozentpunkte 410 %
Oettingen i.Bay. 360 % 0 Prozentpunkte 440 %
Auhausen 350 % −10 Prozentpunkte 450 %
Donauwörth 370 % +10 Prozentpunkte 380 %
Ehingen a.Ries 350 % −10 Prozentpunkte 420 %

Ein Rechenbeispiel für Harburg (Schwaben)

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Harburg (Schwaben) legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Harburg (Schwaben) fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Harburg (Schwaben)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Harburg (Schwaben)?

In Harburg (Schwaben) gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Harburg (Schwaben)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 440 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Harburg (Schwaben) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 340 %. Harburg (Schwaben) liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Harburg (Schwaben) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Harburg (Schwaben)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.