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Hebesätze Ehingen a.Ries
Ehingen a.Ries setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Donau-Ries liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Ehingen a.Ries hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Ehingen a.Ries im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.021-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Ehingen a.Ries ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ehingen a.Ries | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Donau-Ries | 340 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 44 Gemeinden im Landkreis Donau-Ries mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ehingen a.Ries auf Platz 28, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Ehingen a.Ries liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ehingen a.Ries | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Auhausen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Holzheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Maihingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Munningen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Wemding | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Was der Hebesatz in Ehingen a.Ries in Euro bedeutet
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Ehingen a.Ries nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Ehingen a.Ries noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Ehingen a.Ries aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 88.728 Euro | 118 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 7.928 Euro | 11 Euro |
| Grundsteuer B | 39.668 Euro | 53 Euro |
| Grundsteuer A | 52.146 Euro | 69 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 752 | |
Ehingen a.Ries nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 118 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Bei 752 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ehingen a.Ries
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ehingen a.Ries?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ehingen a.Ries?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Ehingen a.Ries hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Donau-Ries von 340 % liegt Ehingen a.Ries 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Ehingen a.Ries legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.