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Hebesätze Oderwitz
410 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Oderwitz aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.
Was der Wert für Oderwitz bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Oderwitz im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 165-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Oderwitz im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oderwitz | 410 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Oderwitz | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Görlitz | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oderwitz auf Platz 37, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Oderwitz liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oderwitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Horka | 410 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Königshain | 410 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Mücka | 410 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Neißeaue | 410 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Boxberg/O.L. | 415 % | +5 Prozentpunkte | 310 % |
Gewerbesteuer in Oderwitz an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Oderwitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Oderwitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oderwitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oderwitz?
Der Hebesatz liegt bei 410 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.704,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oderwitz?
Oderwitz setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Oderwitz hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Oderwitz liegt 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oderwitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.