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Hebesätze Odelzhausen
Für Odelzhausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Dachau liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.
Wo Odelzhausen im Vergleich steht
Der Wert von 315 % ordnet Odelzhausen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 41 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 287 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 514-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Odelzhausen im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Odelzhausen | 315 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Dachau | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −65 Prozentpunkte |
Von 17 Gemeinden im Landkreis Dachau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Odelzhausen auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Odelzhausen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Odelzhausen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bergkirchen | 310 % | −5 Prozentpunkte | 310 % |
| Sulzemoos | 310 % | −5 Prozentpunkte | 310 % |
| Erdweg | 330 % | +15 Prozentpunkte | 350 % |
| Pfaffenhofen a.d.Glonn | 330 % | +15 Prozentpunkte | 430 % |
| Altomünster | 340 % | +25 Prozentpunkte | 360 % |
Gewerbesteuer in Odelzhausen an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 315 % macht daraus 10.528,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Odelzhausen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Odelzhausen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Odelzhausen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 6.326.894 Euro | 1.116 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 687.173 Euro | 121 Euro |
| Grundsteuer B | 679.202 Euro | 120 Euro |
| Grundsteuer A | 44.401 Euro | 8 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.671 | |
Je Einwohner flossen Odelzhausen im Berichtsjahr 2024 1.116 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Odelzhausen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Odelzhausen?
315 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.528,88 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Odelzhausen?
310 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Odelzhausen hoch?
Der Median Landkreis Dachau liegt bei 350 %. Odelzhausen liegt damit 35 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Odelzhausen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.