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Bayern Landkreis Dachau Altomünster

Hebesätze Altomünster

Landkreis Dachau · AGS 09174111 · 8.077 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Altomünster, M

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Altomünster setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Dachau liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Altomünster zum Landesdurchschnitt liegt

Altomünster liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 545 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 340 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 315-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Altomünster im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altomünster, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altomünster 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dachau 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Dachau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altomünster auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Altomünster mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Dachau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altomünster Grundsteuer B
Haimhausen 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Röhrmoos 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Erdweg 330 % −10 Prozentpunkte 350 %
Hilgertshausen-Tandern 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Markt Indersdorf 350 % +10 Prozentpunkte 330 %

Was die Gewerbesteuer in Altomünster konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 340 % Hebesatz sind 11.364,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Altomünster beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Altomünster, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Altomünster noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altomünster

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altomünster?

Altomünster setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altomünster?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Altomünster hoch?

Altomünster liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Dachau von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Altomünster selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Altomünster
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.