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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Burgschwalbach

Hebesätze Burgschwalbach

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141020 · 1.084 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Burgschwalbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Burgschwalbach im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Burgschwalbach im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 640-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Burgschwalbach im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burgschwalbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burgschwalbach 390 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgschwalbach auf Platz 88, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Burgschwalbach

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burgschwalbach Grundsteuer B
Kaltenholzhausen 390 % 0 Prozentpunkte 420 %
Mudershausen 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Oberfischbach 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Schiesheim 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Schweighausen 390 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Burgschwalbach konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Burgschwalbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Burgschwalbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgschwalbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgschwalbach?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgschwalbach?

Burgschwalbach setzt die Grundsteuer B auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Burgschwalbach hoch?

Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %. Burgschwalbach liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Burgschwalbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Burgschwalbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.