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Rheinland-Pfalz Rhein-Lahn-Kreis Kaltenholzhausen

Hebesätze Kaltenholzhausen

Rhein-Lahn-Kreis · AGS 07141065 · 556 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Kaltenholzhausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Rhein-Lahn-Kreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Kaltenholzhausen hoch?

444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Kaltenholzhausen im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.162-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kaltenholzhausen nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kaltenholzhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kaltenholzhausen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Rhein-Lahn-Kreis 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 137 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kaltenholzhausen auf Platz 88, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Kaltenholzhausen liegt

Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kaltenholzhausen Grundsteuer B
Burgschwalbach 390 % 0 Prozentpunkte 410 %
Mudershausen 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Oberfischbach 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Schiesheim 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Schweighausen 390 % 0 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Kaltenholzhausen

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Kaltenholzhausen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kaltenholzhausen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kaltenholzhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kaltenholzhausen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kaltenholzhausen?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kaltenholzhausen hoch?

Kaltenholzhausen liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Rhein-Lahn-Kreis von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Kaltenholzhausen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Kaltenholzhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.