Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Selchenbach

Hebesätze Selchenbach

Landkreis Kusel · AGS 07336094 · 312 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Selchenbach beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 21 Prozentpunkte.

Wo Selchenbach im Vergleich steht

Der Wert von 405 % ordnet Selchenbach im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 54 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.643-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Selchenbach vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Selchenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Selchenbach 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +21 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Selchenbach auf Platz 85, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Selchenbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Selchenbach Grundsteuer B
Nußbach 405 % 0 Prozentpunkte 510 %
Oberalben 405 % 0 Prozentpunkte 490 %
Relsberg 401 % −4 Prozentpunkte 540 %
Blaubach 400 % −5 Prozentpunkte 495 %
Bosenbach 400 % −5 Prozentpunkte 650 %

Wie viel Gewerbesteuer in Selchenbach anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 405 % macht daraus 13.537,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Selchenbach beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Selchenbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Selchenbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Selchenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Selchenbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Selchenbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 490 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Selchenbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 % liegt der Satz von Selchenbach 21 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Selchenbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Selchenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.