Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Nußbach

Hebesätze Nußbach

Landkreis Kusel · AGS 07336069 · 555 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
510 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

405 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Nußbach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 510 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 21 Prozentpunkte.

Wie Nußbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Nußbach im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 405 % setzen bundesweit 55 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.163-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Nußbach im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nußbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nußbach 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 +21 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nußbach auf Platz 85, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nußbach Grundsteuer B
Oberalben 405 % 0 Prozentpunkte 490 %
Selchenbach 405 % 0 Prozentpunkte 490 %
Relsberg 401 % −4 Prozentpunkte 540 %
Blaubach 400 % −5 Prozentpunkte 495 %
Bosenbach 400 % −5 Prozentpunkte 650 %

Was die Gewerbesteuer in Nußbach konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 405 % ergibt das 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Nußbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Nußbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nußbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nußbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nußbach?

510 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Nußbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kusel von 384 % liegt der Satz von Nußbach 21 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Nußbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Nußbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.