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Bayern Landkreis Schweinfurt Oberschwarzach

Hebesätze Oberschwarzach

Landkreis Schweinfurt · AGS 09678164 · 1.442 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Oberschwarzach, M

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

315 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Oberschwarzach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Schweinfurt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Oberschwarzach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oberschwarzach im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 315 % setzen bundesweit 42 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 287 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.644-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Oberschwarzach vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberschwarzach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberschwarzach 315 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schweinfurt 350 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberschwarzach auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberschwarzach Grundsteuer B
Michelau i.Steigerwald 320 % +5 Prozentpunkte 310 %
Donnersdorf 305 % −10 Prozentpunkte 310 %
Frankenwinheim 305 % −10 Prozentpunkte 300 %
Dingolshausen 330 % +15 Prozentpunkte 340 %
Euerbach 330 % +15 Prozentpunkte 300 %

Wie viel Gewerbesteuer in Oberschwarzach anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 315 % ergibt das 10.528,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Oberschwarzach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Oberschwarzach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberschwarzach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberschwarzach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 315 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.528,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberschwarzach?

Oberschwarzach setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oberschwarzach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Oberschwarzach liegt 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Oberschwarzach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Oberschwarzach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.