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Bayern Landkreis Schweinfurt Frankenwinheim

Hebesätze Frankenwinheim

Landkreis Schweinfurt · AGS 09678130 · 990 Einwohner

Gewerbesteuer
305 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

305 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Frankenwinheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Schweinfurt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wie Frankenwinheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Frankenwinheim im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 305 % setzen bundesweit 13 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 146 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.931-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Frankenwinheim im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frankenwinheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frankenwinheim 305 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schweinfurt 350 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −75 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frankenwinheim auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Frankenwinheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frankenwinheim Grundsteuer B
Donnersdorf 305 % 0 Prozentpunkte 310 %
Kolitzheim 300 % −5 Prozentpunkte 300 %
Oberschwarzach 315 % +10 Prozentpunkte 330 %
Michelau i.Steigerwald 320 % +15 Prozentpunkte 310 %
Dingolshausen 330 % +25 Prozentpunkte 340 %

Was die Gewerbesteuer in Frankenwinheim konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 305 % ergibt das 10.194,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.506,88 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Frankenwinheim beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Frankenwinheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Frankenwinheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankenwinheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankenwinheim?

Der Hebesatz liegt bei 305 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.194,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankenwinheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Frankenwinheim hoch?

Der Median Landkreis Schweinfurt liegt bei 350 %. Frankenwinheim liegt damit 45 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Frankenwinheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Frankenwinheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.