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Bayern Landkreis Schweinfurt Michelau i.Steigerwald

Hebesätze Michelau i.Steigerwald

Landkreis Schweinfurt · AGS 09678157 · 1.142 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Michelau i.Steigerwald ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Schweinfurt liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Michelau i.Steigerwald im Vergleich steht

Der Wert von 320 % ordnet Michelau i.Steigerwald im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.837-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Michelau i.Steigerwald vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Michelau i.Steigerwald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Michelau i.Steigerwald 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schweinfurt 350 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Michelau i.Steigerwald auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Michelau i.Steigerwald liegt

Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Michelau i.Steigerwald Grundsteuer B
Oberschwarzach 315 % −5 Prozentpunkte 330 %
Dingolshausen 330 % +10 Prozentpunkte 340 %
Euerbach 330 % +10 Prozentpunkte 300 %
Donnersdorf 305 % −15 Prozentpunkte 310 %
Frankenwinheim 305 % −15 Prozentpunkte 300 %

Wie viel Gewerbesteuer in Michelau i.Steigerwald anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Michelau i.Steigerwald und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Michelau i.Steigerwald ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Michelau i.Steigerwald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Michelau i.Steigerwald?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Michelau i.Steigerwald?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Michelau i.Steigerwald hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Michelau i.Steigerwald liegt 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Michelau i.Steigerwald selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Michelau i.Steigerwald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.