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Niedersachsen › Landkreis Schaumburg ›Nienstädt

Hebesätze Nienstädt

Landkreis Schaumburg · AGS 03257026 · 4.494 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Nienstädt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Schaumburg liegt bei 385 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Nienstädt hoch?

86 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 375 % fest. Damit liegt Nienstädt im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 232 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 361-größte von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Nienstädt nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Nienstädt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Nienstädt 375 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Schaumburg 385 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nienstädt auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Nienstädt liegt

Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Nienstädt Grundsteuer B
Helpsen 375 % 0 Prozentpunkte 395 %
Hespe 375 % 0 Prozentpunkte 395 %
Seggebruch 375 % 0 Prozentpunkte 395 %
Auhagen 380 % +5 Prozentpunkte 400 %
Hagenburg 380 % +5 Prozentpunkte 365 %

Ein Rechenbeispiel für Nienstädt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 375 %, also 12.534,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Welche Satzung gilt

Nienstädt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Nienstädt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Was Nienstädt aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Nienstädt, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer1.141.467 Euro271 Euro
davon Gewerbesteuerumlage106.537 Euro25 Euro
Grundsteuer B454.333 Euro108 Euro
Grundsteuer A10.684 Euro3 Euro
Einwohner am 31.12.20244.216

Nienstädt nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 271 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nienstädt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nienstädt?

Nienstädt setzt 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.534,38 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nienstädt?

Nienstädt setzt die Grundsteuer B auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Nienstädt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Schaumburg von 385 % liegt der Satz von Nienstädt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Nienstädt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Nienstädt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.