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Niedersachsen Landkreis Schaumburg Hagenburg, Flecken

Hebesätze Hagenburg, Flecken

Landkreis Schaumburg · AGS 03257010 · 4.596 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Hagenburg, Flecken beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Schaumburg liegt bei 385 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Hagenburg, Flecken bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hagenburg, Flecken im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 357-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hagenburg, Flecken im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hagenburg, Flecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hagenburg, Flecken 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schaumburg 385 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hagenburg, Flecken auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Hagenburg, Flecken

Gemeinden im Landkreis Schaumburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hagenburg, Flecken Grundsteuer B
Auhagen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Heuerßen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Sachsenhagen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Wölpinghausen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Helpsen 375 % −5 Prozentpunkte 395 %

Was die Gewerbesteuer in Hagenburg, Flecken konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hagenburg, Flecken, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hagenburg, Flecken noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hagenburg, Flecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hagenburg, Flecken?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hagenburg, Flecken?

Die Grundsteuer B liegt bei 365 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Hagenburg, Flecken hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Schaumburg von 385 % liegt Hagenburg, Flecken 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Hagenburg, Flecken legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Hagenburg, Flecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.