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Hebesätze Niederwerrn
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Niederwerrn beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Schweinfurt liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Niederwerrn hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Niederwerrn im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 271-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Niederwerrn nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Niederwerrn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Schweinfurt | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederwerrn auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Niederwerrn
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Niederwerrn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Lülsfeld | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Poppenhausen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Sulzheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 297 % |
| Werneck | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Bergrheinfeld | 360 % | +10 Prozentpunkte | 330 % |
Ein Rechenbeispiel für Niederwerrn
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Niederwerrn legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Niederwerrn fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Niederwerrn tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 973.515 Euro | 117 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 122.610 Euro | 15 Euro |
| Grundsteuer B | 704.639 Euro | 85 Euro |
| Grundsteuer A | 19.059 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 8.331 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Niederwerrn im Berichtsjahr 2024 117 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Niederwerrn liegt unter diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederwerrn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederwerrn?
Niederwerrn setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederwerrn?
Niederwerrn setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Niederwerrn hoch?
Gemessen am Median Landkreis Schweinfurt von 350 % liegt der Satz von Niederwerrn genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Niederwerrn per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.