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Bayern Landkreis Schweinfurt Lülsfeld

Hebesätze Lülsfeld

Landkreis Schweinfurt · AGS 09678153 · 861 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Lülsfeld gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Schweinfurt liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Lülsfeld bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Lülsfeld im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.988-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Lülsfeld nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lülsfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lülsfeld 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schweinfurt 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lülsfeld auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Lülsfeld

Gemeinden im Landkreis Schweinfurt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lülsfeld Grundsteuer B
Niederwerrn 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Poppenhausen 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Sulzheim 350 % 0 Prozentpunkte 297 %
Werneck 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Bergrheinfeld 360 % +10 Prozentpunkte 330 %

Ein Rechenbeispiel für Lülsfeld

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Lülsfeld legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Lülsfeld fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lülsfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lülsfeld?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lülsfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lülsfeld hoch?

Gemessen am Median Landkreis Schweinfurt von 350 % liegt der Satz von Lülsfeld genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Lülsfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Lülsfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.