Bayern › Landkreis Mühldorf a.Inn ›Niedertaufkirchen
Hebesätze Niedertaufkirchen
Für Niedertaufkirchen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Mühldorf a.Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.
Wie Niedertaufkirchen bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Niedertaufkirchen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 300 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.645-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Niedertaufkirchen im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Niedertaufkirchen | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mühldorf a.Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niedertaufkirchen auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Niedertaufkirchen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Niedertaufkirchen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aschau a.Inn | 300 % | 0 Prozentpunkte | 250 % |
| Kirchdorf | 300 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Buchbach | 320 % | +20 Prozentpunkte | 350 % |
| Maitenbeth | 320 % | +20 Prozentpunkte | 320 % |
| Mettenheim | 320 % | +20 Prozentpunkte | 280 % |
Was die Gewerbesteuer in Niedertaufkirchen konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % ergibt das 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Niedertaufkirchen beschliesst
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Niedertaufkirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Niedertaufkirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niedertaufkirchen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niedertaufkirchen?
In Niedertaufkirchen gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niedertaufkirchen?
Niedertaufkirchen setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Niedertaufkirchen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Mühldorf a.Inn von 350 % liegt Niedertaufkirchen 50 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Niedertaufkirchen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.