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Bayern Landkreis Mühldorf a.Inn Aschau a.Inn

Hebesätze Aschau a.Inn

Landkreis Mühldorf a.Inn · AGS 09183113 · 3.555 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Aschau a.Inn setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 250 %. Der Median Landkreis Mühldorf a.Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Was der Wert für Aschau a.Inn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Aschau a.Inn im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 847-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Aschau a.Inn ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Aschau a.Inn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Aschau a.Inn 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mühldorf a.Inn 350 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Aschau a.Inn auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Aschau a.Inn liegt

Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Aschau a.Inn Grundsteuer B
Kirchdorf 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Niedertaufkirchen 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Buchbach 320 % +20 Prozentpunkte 350 %
Maitenbeth 320 % +20 Prozentpunkte 320 %
Mettenheim 320 % +20 Prozentpunkte 280 %

Was der Hebesatz in Aschau a.Inn in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Aschau a.Inn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Aschau a.Inn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Aschau a.Inn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Aschau a.Inn?

Der Hebesatz liegt bei 300 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.027,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Aschau a.Inn?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 250 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Aschau a.Inn hoch?

Aschau a.Inn liegt 50 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Mühldorf a.Inn von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Aschau a.Inn durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Aschau a.Inn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.