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Bayern Landkreis Mühldorf a.Inn Buchbach

Hebesätze Buchbach

Landkreis Mühldorf a.Inn · AGS 09183114 · 3.320 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Buchbach, M

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Buchbach beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Mühldorf a.Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Buchbach zum Landesdurchschnitt liegt

Buchbach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 909-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Buchbach nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Buchbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Buchbach 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mühldorf a.Inn 350 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Buchbach auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Buchbach Grundsteuer B
Maitenbeth 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Mettenheim 320 % 0 Prozentpunkte 280 %
Obertaufkirchen 320 % 0 Prozentpunkte 340 %
Polling 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Ampfing 330 % +10 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Buchbach

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Buchbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Buchbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Buchbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Buchbach?

In Buchbach gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Buchbach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Buchbach hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mühldorf a.Inn von 350 % liegt Buchbach 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Buchbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Buchbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.