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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Niederhausen an der Appel

Hebesätze Niederhausen an der Appel

Donnersbergkreis · AGS 07333050 · 233 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Niederhausen an der Appel aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Was der Wert für Niederhausen an der Appel bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Niederhausen an der Appel im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.822-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Niederhausen an der Appel vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederhausen an der Appel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederhausen an der Appel 400 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederhausen an der Appel auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Niederhausen an der Appel

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederhausen an der Appel Grundsteuer B
Albisheim 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bayerfeld-Steckweiler 400 % 0 Prozentpunkte 500 %
Börrstadt 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Breunigweiler 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dörrmoschel 400 % 0 Prozentpunkte 500 %

Wie viel Gewerbesteuer in Niederhausen an der Appel anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Niederhausen an der Appel und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Niederhausen an der Appel ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederhausen an der Appel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederhausen an der Appel?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederhausen an der Appel?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Niederhausen an der Appel hoch?

Niederhausen an der Appel liegt 11 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Donnersbergkreis von 389 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Niederhausen an der Appel durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Niederhausen an der Appel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.