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Rheinland-Pfalz Neustadt an der Weinstraße

Hebesätze Neustadt an der Weinstraße

Rheinland-Pfalz · AGS 07316000 · 54.015 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neustadt an der Weinstraße setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 415 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Neustadt an der Weinstraße zum Landesdurchschnitt liegt

Neustadt an der Weinstraße liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 59 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 415 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.087 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 8-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Neustadt an der Weinstraße ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neustadt an der Weinstraße, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neustadt an der Weinstraße 415 % Berichtsjahr 2024
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Neustadt an der Weinstraße

Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neustadt an der Weinstraße Grundsteuer B
Aach 415 % 0 Prozentpunkte 570 %
Andernach 415 % 0 Prozentpunkte 550 %
Bollenbach 415 % 0 Prozentpunkte 465 %
Burgen 415 % 0 Prozentpunkte 465 %
Franzenheim 415 % 0 Prozentpunkte 550 %

Was der Hebesatz in Neustadt an der Weinstraße in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 415 % Hebesatz sind 13.871,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neustadt an der Weinstraße nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Neustadt an der Weinstraße noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt an der Weinstraße

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt an der Weinstraße?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 415 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.871,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt an der Weinstraße?

Neustadt an der Weinstraße setzt die Grundsteuer B auf 550 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Neustadt an der Weinstraße legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neustadt an der Weinstraße
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.