Rheinland-Pfalz ›Neustadt an der Weinstraße
Hebesätze Neustadt an der Weinstraße
Neustadt an der Weinstraße setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 415 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Landesmedian in Rheinland-Pfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.
Wie Neustadt an der Weinstraße zum Landesdurchschnitt liegt
Neustadt an der Weinstraße liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 59 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 415 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.087 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 8-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Neustadt an der Weinstraße ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neustadt an der Weinstraße | 415 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +35 Prozentpunkte |
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Neustadt an der Weinstraße
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neustadt an der Weinstraße | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Aach | 415 % | 0 Prozentpunkte | 570 % |
| Andernach | 415 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
| Bollenbach | 415 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Burgen | 415 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Franzenheim | 415 % | 0 Prozentpunkte | 550 % |
Was der Hebesatz in Neustadt an der Weinstraße in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 415 % Hebesatz sind 13.871,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neustadt an der Weinstraße nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Neustadt an der Weinstraße noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt an der Weinstraße
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt an der Weinstraße?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 415 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.871,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt an der Weinstraße?
Neustadt an der Weinstraße setzt die Grundsteuer B auf 550 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Neustadt an der Weinstraße legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.