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Rheinland-Pfalz Landkreis Bernkastel-Wittlich Burgen

Hebesätze Burgen

Landkreis Bernkastel-Wittlich · AGS 07231016 · 564 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Burgen beträgt 415 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wo Burgen im Vergleich steht

Der Wert von 415 % ordnet Burgen im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 58 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.087 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.145-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Burgen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burgen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burgen 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bernkastel-Wittlich 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgen auf Platz 103, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Burgen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burgen Grundsteuer B
Gräfendhron 420 % +5 Prozentpunkte 465 %
Wittlich 420 % +5 Prozentpunkte 465 %
Bengel 400 % −15 Prozentpunkte 500 %
Breit 400 % −15 Prozentpunkte 465 %
Enkirch 400 % −15 Prozentpunkte 495 %

Was die Gewerbesteuer in Burgen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 415 % macht daraus 13.871,38 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Burgen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Burgen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Burgen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgen?

Der Hebesatz liegt bei 415 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.871,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgen?

Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Burgen hoch?

Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %. Burgen liegt damit 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Burgen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Burgen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.