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Hebesätze Neuried
Neuried setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis München liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wie Neuried zum Landesdurchschnitt liegt
Neuried liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 281-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Neuried im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neuried | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis München | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Landkreis München mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuried auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Neuried
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neuried | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Brunnthal | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Feldkirchen | 330 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
| Garching b.München | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Höhenkirchen-Siegertsbrunn | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Ismaning | 330 % | 0 Prozentpunkte | 280 % |
Gewerbesteuer in Neuried an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Neuried selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Neuried noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuried
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuried?
Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuried?
330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Neuried hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis München von 320 % liegt Neuried 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Neuried durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.