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Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz Neupetershain

Hebesätze Neupetershain

Landkreis Oberspreewald-Lausitz · AGS 12066228 · 1.205 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Neupetershain ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Neupetershain hoch?

880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Neupetershain im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 248-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Neupetershain ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neupetershain, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neupetershain 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neupetershain auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Neupetershain liegt

Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neupetershain Grundsteuer B
Calau 350 % 0 Prozentpunkte 405 %
Großräschen 350 % 0 Prozentpunkte 410 %
Luckaitztal 350 % 0 Prozentpunkte 410 %
Ruhland 360 % +10 Prozentpunkte 395 %
Kroppen 330 % −20 Prozentpunkte 415 %

Was der Hebesatz in Neupetershain in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neupetershain nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Neupetershain noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neupetershain

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neupetershain?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neupetershain?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neupetershain hoch?

Neupetershain liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz von 360 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Neupetershain selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Neupetershain
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.