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Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz Kroppen

Hebesätze Kroppen

Landkreis Oberspreewald-Lausitz · AGS 12066168 · 719 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kroppen beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 415 %. Der Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Kroppen im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Kroppen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 260 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 323-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kroppen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kroppen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kroppen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz 360 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kroppen auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Kroppen

Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kroppen Grundsteuer B
Neu-Seeland 330 % 0 Prozentpunkte 410 %
Schwarzheide 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Altdöbern 324 % −6 Prozentpunkte 410 %
Bronkow 320 % −10 Prozentpunkte 410 %
Calau 350 % +20 Prozentpunkte 405 %

Was die Gewerbesteuer in Kroppen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kroppen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kroppen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kroppen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kroppen?

Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kroppen?

Die Grundsteuer B liegt bei 415 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kroppen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz von 360 % liegt der Satz von Kroppen 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kroppen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kroppen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.