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Brandenburg Landkreis Oberspreewald-Lausitz Großräschen

Hebesätze Großräschen

Landkreis Oberspreewald-Lausitz · AGS 12066112 · 8.458 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Großräschen, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Großräschen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Großräschen zum Landesdurchschnitt liegt

Großräschen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 93-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Großräschen ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großräschen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großräschen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz 360 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großräschen auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Großräschen liegt

Gemeinden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großräschen Grundsteuer B
Calau 350 % 0 Prozentpunkte 405 %
Luckaitztal 350 % 0 Prozentpunkte 410 %
Neupetershain 350 % 0 Prozentpunkte 410 %
Ruhland 360 % +10 Prozentpunkte 395 %
Kroppen 330 % −20 Prozentpunkte 415 %

Was der Hebesatz in Großräschen in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Großräschen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Großräschen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großräschen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großräschen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großräschen?

Großräschen setzt die Grundsteuer B auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Großräschen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Oberspreewald-Lausitz von 360 % liegt Großräschen 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Großräschen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Großräschen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.