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Hebesätze Neuler
In Neuler gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 355 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Neuler zum Landesdurchschnitt liegt
Neuler liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 56 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 355 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 519 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 726-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Neuler ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neuler | 355 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Ostalbkreis | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −25 Prozentpunkte |
Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuler auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Neuler liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neuler | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Durlangen | 355 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Ellenberg | 355 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Göggingen | 355 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Ruppertshofen | 355 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Abtsgmünd | 350 % | −5 Prozentpunkte | 375 % |
Was der Hebesatz in Neuler in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 355 % Hebesatz sind 11.865,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Neuler nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Neuler noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Neuler
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.420.750 Euro | 434 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 92.043 Euro | 28 Euro |
| Grundsteuer B | 369.899 Euro | 113 Euro |
| Grundsteuer A | 92.366 Euro | 28 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.270 | |
Je Einwohner flossen Neuler im Berichtsjahr 2024 434 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuler
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuler?
355 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.865,88 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuler?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Neuler hoch?
Neuler liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Ostalbkreis von 360 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Neuler legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.