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Baden-Württemberg Ostalbkreis Ruppertshofen

Hebesätze Ruppertshofen

Ostalbkreis · AGS 08136061 · 1.888 Einwohner

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ruppertshofen beträgt 355 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Ostalbkreis liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Ruppertshofen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ruppertshofen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 355 % setzen bundesweit 56 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 519 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 942-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Ruppertshofen im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ruppertshofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ruppertshofen 355 % Berichtsjahr 2024
Median Ostalbkreis 360 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Ostalbkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ruppertshofen auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Ruppertshofen liegt

Gemeinden im Ostalbkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ruppertshofen Grundsteuer B
Durlangen 355 % 0 Prozentpunkte 390 %
Ellenberg 355 % 0 Prozentpunkte 390 %
Göggingen 355 % 0 Prozentpunkte 370 %
Neuler 355 % 0 Prozentpunkte 380 %
Abtsgmünd 350 % −5 Prozentpunkte 375 %

Gewerbesteuer in Ruppertshofen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 355 % ergibt das 11.865,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Ruppertshofen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ruppertshofen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ruppertshofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ruppertshofen?

355 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.865,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ruppertshofen?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ruppertshofen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Ruppertshofen liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ruppertshofen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ruppertshofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.