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Hebesätze Neuhardenberg
In Neuhardenberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Neuhardenberg bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Neuhardenberg im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 169-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Neuhardenberg nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Neuhardenberg | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Märkisch-Oderland | 320 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuhardenberg auf Platz 20, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Neuhardenberg
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Neuhardenberg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alt Tucheband | 320 % | 0 Prozentpunkte | 386 % |
| Altlandsberg | 320 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Letschin | 320 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Lindendorf | 320 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Neulewin | 320 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
Ein Rechenbeispiel für Neuhardenberg
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Neuhardenberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Neuhardenberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Neuhardenberg
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.835.483 Euro | 1.132 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 310.131 Euro | 124 Euro |
| Grundsteuer B | 316.445 Euro | 126 Euro |
| Grundsteuer A | 39.597 Euro | 16 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.504 | |
Je Einwohner flossen Neuhardenberg im Berichtsjahr 2024 1.132 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuhardenberg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuhardenberg?
Neuhardenberg setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuhardenberg?
395 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Neuhardenberg hoch?
Neuhardenberg liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Märkisch-Oderland von 320 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Neuhardenberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.