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Hebesätze Lindendorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lindendorf beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.
Wie Lindendorf zum Landesdurchschnitt liegt
Lindendorf liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 232-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Lindendorf vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lindendorf | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Märkisch-Oderland | 320 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 45 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lindendorf auf Platz 20, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Lindendorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lindendorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alt Tucheband | 320 % | 0 Prozentpunkte | 386 % |
| Altlandsberg | 320 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Letschin | 320 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Neuhardenberg | 320 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Neulewin | 320 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Lindendorf anfällt
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lindendorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Lindendorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Lindendorf tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 356.694 Euro | 262 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 39.013 Euro | 29 Euro |
| Grundsteuer B | 114.830 Euro | 84 Euro |
| Grundsteuer A | 45.987 Euro | 34 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.362 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Lindendorf im Berichtsjahr 2024 262 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Lindendorf liegt unter diesem Wert. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lindendorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lindendorf?
Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lindendorf?
Die Grundsteuer B liegt bei 405 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Lindendorf hoch?
Der Median Landkreis Märkisch-Oderland liegt bei 320 %. Lindendorf liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lindendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.