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Sachsen Landkreis Nordsachsen Dommitzsch

Hebesätze Dommitzsch

Landkreis Nordsachsen · AGS 14730090 · 2.422 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Dommitzsch, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
450 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
330 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Dommitzsch setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Nordsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Wie Dommitzsch bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Dommitzsch im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 295-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Dommitzsch ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dommitzsch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dommitzsch 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Dommitzsch 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 30 Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dommitzsch auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Dommitzsch liegt

Gemeinden im Landkreis Nordsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dommitzsch Grundsteuer B
Belgern-Schildau 400 % 0 Prozentpunkte 435 %
Eilenburg 400 % 0 Prozentpunkte 416 %
Jesewitz 400 % 0 Prozentpunkte 320 %
Rackwitz 400 % 0 Prozentpunkte 415 %
Schönwölkau 400 % 0 Prozentpunkte 370 %

Was der Hebesatz in Dommitzsch in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Dommitzsch nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Dommitzsch noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dommitzsch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dommitzsch?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dommitzsch?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 450 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Dommitzsch hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Nordsachsen von 390 % liegt Dommitzsch 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Dommitzsch. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Dommitzsch
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.