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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Münsterappel

Hebesätze Münsterappel

Donnersbergkreis · AGS 07333049 · 497 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
750 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Münsterappel gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 750 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 61 Prozentpunkte.

Was der Wert für Münsterappel bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Münsterappel im höchsten Fünftel; der Satz von 450 % kommt insgesamt 136 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.247 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.254-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Münsterappel im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Münsterappel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Münsterappel 450 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +61 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münsterappel auf Platz 81, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Münsterappel liegt

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Münsterappel Grundsteuer B
Bennhausen 434 % −16 Prozentpunkte 600 %
Immesheim 421 % −29 Prozentpunkte 409 %
Ottersheim 421 % −29 Prozentpunkte 460 %
Zellertal 421 % −29 Prozentpunkte 500 %
Mannweiler-Cölln 420 % −30 Prozentpunkte 500 %

Gewerbesteuer in Münsterappel an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 450 % sind das 15.041,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Münsterappel selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Münsterappel noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münsterappel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münsterappel?

Münsterappel setzt 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.041,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münsterappel?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 750 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Münsterappel hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 389 %. Münsterappel liegt 61 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Münsterappel legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Münsterappel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.