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Hebesätze Münsterappel
In Münsterappel gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 750 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 61 Prozentpunkte.
Was der Wert für Münsterappel bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Münsterappel im höchsten Fünftel; der Satz von 450 % kommt insgesamt 136 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.247 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.254-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Münsterappel im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Münsterappel | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Donnersbergkreis | 389 % | Berichtsjahr 2024 | +61 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Münsterappel auf Platz 81, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Münsterappel liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Münsterappel | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bennhausen | 434 % | −16 Prozentpunkte | 600 % |
| Immesheim | 421 % | −29 Prozentpunkte | 409 % |
| Ottersheim | 421 % | −29 Prozentpunkte | 460 % |
| Zellertal | 421 % | −29 Prozentpunkte | 500 % |
| Mannweiler-Cölln | 420 % | −30 Prozentpunkte | 500 % |
Gewerbesteuer in Münsterappel an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 450 % sind das 15.041,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Münsterappel selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Münsterappel noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Münsterappel
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Münsterappel?
Münsterappel setzt 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.041,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Münsterappel?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 750 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Münsterappel hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 389 %. Münsterappel liegt 61 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Münsterappel legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.