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Nordrhein-Westfalen Kreis Mettmann Monheim am Rhein

Hebesätze Monheim am Rhein

Kreis Mettmann · AGS 05158026 · 42.708 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Monheim am Rhein, Stadt

Gewerbesteuer
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
282 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
282 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Monheim am Rhein ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 250 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 282 %. Der Median Kreis Mettmann liegt bei 424 %, die Differenz beträgt 174 Prozentpunkte.

Wie Monheim am Rhein bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Monheim am Rhein im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 250 % setzen bundesweit 16 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 1 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 98-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Monheim am Rhein vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Monheim am Rhein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Monheim am Rhein 250 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Mettmann 424 % Berichtsjahr 2024 −174 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −130 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Mettmann mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Monheim am Rhein auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Mettmann mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Monheim am Rhein Grundsteuer B
Langenfeld (Rhld.) 360 % +110 Prozentpunkte 360 %
Hilden 400 % +150 Prozentpunkte 580 %
Ratingen 410 % +160 Prozentpunkte 440 %
Erkrath 420 % +170 Prozentpunkte 652 %
Haan 427 % +177 Prozentpunkte 510 %

Wie viel Gewerbesteuer in Monheim am Rhein anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 250 % ergibt das 8.356,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.345,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Monheim am Rhein und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Monheim am Rhein ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Monheim am Rhein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Monheim am Rhein?

Monheim am Rhein setzt 250 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 8.356,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Monheim am Rhein?

Die Grundsteuer B liegt bei 282 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Monheim am Rhein hoch?

Monheim am Rhein liegt 174 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Mettmann von 424 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Monheim am Rhein selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Monheim am Rhein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.