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Nordrhein-Westfalen Kreis Mettmann Ratingen

Hebesätze Ratingen

Kreis Mettmann · AGS 05158028 · 87.058 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ratingen, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
220 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ratingen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Kreis Mettmann liegt bei 424 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Wie Ratingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ratingen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 410 % setzen bundesweit 177 Gemeinden fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 15 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 34-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Ratingen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ratingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ratingen 410 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Mettmann 424 % Berichtsjahr 2024 −14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Mettmann mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ratingen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Ratingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Mettmann mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ratingen Grundsteuer B
Erkrath 420 % +10 Prozentpunkte 652 %
Hilden 400 % −10 Prozentpunkte 580 %
Haan 427 % +17 Prozentpunkte 510 %
Wülfrath 440 % +30 Prozentpunkte 720 %
Langenfeld (Rhld.) 360 % −50 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Ratingen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 410 % ergibt das 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Ratingen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Ratingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ratingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ratingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ratingen?

Ratingen setzt 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.704,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ratingen?

Die Grundsteuer B liegt bei 440 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Ratingen hoch?

Der Median Kreis Mettmann liegt bei 424 %. Ratingen liegt damit 14 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ratingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ratingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.