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Hessen Landkreis Groß-Gerau Mörfelden-Walldorf

Hebesätze Mörfelden-Walldorf

Landkreis Groß-Gerau · AGS 06433008 · 35.029 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Mörfelden-Walldorf, Stadt

Gewerbesteuer
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
790 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mörfelden-Walldorf beträgt 435 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 790 %. Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Mörfelden-Walldorf zum Landesdurchschnitt liegt

Mörfelden-Walldorf liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 36 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 435 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 378 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 23-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Mörfelden-Walldorf nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mörfelden-Walldorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mörfelden-Walldorf 435 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Groß-Gerau 420 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mörfelden-Walldorf auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mörfelden-Walldorf Grundsteuer B
Ginsheim-Gustavsburg 430 % −5 Prozentpunkte 825 %
Bischofsheim 420 % −15 Prozentpunkte 800 %
Büttelborn 420 % −15 Prozentpunkte 640 %
Groß-Gerau 420 % −15 Prozentpunkte 620 %
Kelsterbach 450 % +15 Prozentpunkte 690 %

Ein Rechenbeispiel für Mörfelden-Walldorf

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 435 % Hebesatz sind 14.539,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Mörfelden-Walldorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Mörfelden-Walldorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mörfelden-Walldorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mörfelden-Walldorf?

Der Hebesatz liegt bei 435 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.539,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mörfelden-Walldorf?

Mörfelden-Walldorf setzt die Grundsteuer B auf 790 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mörfelden-Walldorf hoch?

Mörfelden-Walldorf liegt 15 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Groß-Gerau von 420 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Mörfelden-Walldorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Mörfelden-Walldorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.