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Hessen Landkreis Groß-Gerau Kelsterbach

Hebesätze Kelsterbach

Landkreis Groß-Gerau · AGS 06433007 · 17.277 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kelsterbach, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
690 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
690 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kelsterbach beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 690 %. Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wo Kelsterbach im Vergleich steht

Der Wert von 450 % ordnet Kelsterbach im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 135 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 391 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 71-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Kelsterbach im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kelsterbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kelsterbach 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Groß-Gerau 420 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kelsterbach auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Kelsterbach liegt

Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kelsterbach Grundsteuer B
Mörfelden-Walldorf 435 % −15 Prozentpunkte 790 %
Ginsheim-Gustavsburg 430 % −20 Prozentpunkte 825 %
Bischofsheim 420 % −30 Prozentpunkte 800 %
Büttelborn 420 % −30 Prozentpunkte 640 %
Groß-Gerau 420 % −30 Prozentpunkte 620 %

Gewerbesteuer in Kelsterbach an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 450 % macht daraus 15.041,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Kelsterbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Kelsterbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kelsterbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kelsterbach?

450 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.041,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kelsterbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 690 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kelsterbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 420 %. Kelsterbach liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kelsterbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Kelsterbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.