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Hebesätze Groß-Gerau

Landkreis Groß-Gerau · AGS 06433006 · 26.296 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Groß-Gerau, Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
620 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Groß-Gerau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 620 %. Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Groß-Gerau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Groß-Gerau im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 331 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 39-größte von 422 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Groß-Gerau ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Groß-Gerau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Groß-Gerau 420 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Groß-Gerau 420 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Groß-Gerau auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Groß-Gerau liegt

Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Groß-Gerau Grundsteuer B
Bischofsheim 420 % 0 Prozentpunkte 800 %
Büttelborn 420 % 0 Prozentpunkte 640 %
Riedstadt 420 % 0 Prozentpunkte 985 %
Rüsselsheim am Main 420 % 0 Prozentpunkte 800 %
Trebur 420 % 0 Prozentpunkte 920 %

Was der Hebesatz in Groß-Gerau in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Groß-Gerau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Groß-Gerau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Was Groß-Gerau aus den Realsteuern einnimmt

Istaufkommen der Realsteuern in Groß-Gerau, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer21.908.727 Euro863 Euro
davon Gewerbesteuerumlage1.825.727 Euro72 Euro
Grundsteuer B6.298.944 Euro248 Euro
Grundsteuer A94.558 Euro4 Euro
Einwohner am 31.12.202425.388

Groß-Gerau nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 863 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Groß-Gerau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Groß-Gerau?

420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Groß-Gerau?

Groß-Gerau setzt die Grundsteuer B auf 620 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Groß-Gerau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Groß-Gerau von 420 % liegt Groß-Gerau genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Groß-Gerau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Groß-Gerau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.