Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Hessen Landkreis Groß-Gerau Ginsheim-Gustavsburg

Hebesätze Ginsheim-Gustavsburg

Landkreis Groß-Gerau · AGS 06433005 · 17.068 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ginsheim-Gustavsburg, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
825 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
720 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ginsheim-Gustavsburg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 825 %. Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Ginsheim-Gustavsburg hoch?

91 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 430 % fest. Damit liegt Ginsheim-Gustavsburg im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 369 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 74-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Ginsheim-Gustavsburg im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ginsheim-Gustavsburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ginsheim-Gustavsburg 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Groß-Gerau 420 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ginsheim-Gustavsburg auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ginsheim-Gustavsburg

Gemeinden im Landkreis Groß-Gerau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ginsheim-Gustavsburg Grundsteuer B
Mörfelden-Walldorf 435 % +5 Prozentpunkte 790 %
Bischofsheim 420 % −10 Prozentpunkte 800 %
Büttelborn 420 % −10 Prozentpunkte 640 %
Groß-Gerau 420 % −10 Prozentpunkte 620 %
Riedstadt, Büchnerstadt 420 % −10 Prozentpunkte 985 %

Gewerbesteuer in Ginsheim-Gustavsburg an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 430 %, also 14.372,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Ginsheim-Gustavsburg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ginsheim-Gustavsburg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ginsheim-Gustavsburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ginsheim-Gustavsburg?

Der Hebesatz liegt bei 430 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.372,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ginsheim-Gustavsburg?

Ginsheim-Gustavsburg setzt die Grundsteuer B auf 825 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ginsheim-Gustavsburg hoch?

Der Median Landkreis Groß-Gerau liegt bei 420 %. Ginsheim-Gustavsburg liegt damit 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ginsheim-Gustavsburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.