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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Ahrenshoop, Ostseebad

Hebesätze Ahrenshoop, Ostseebad

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073002 · 666 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ahrenshoop, Ostseebad beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Ahrenshoop, Ostseebad bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Ahrenshoop, Ostseebad im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 321 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 377-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ahrenshoop, Ostseebad im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ahrenshoop, Ostseebad, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ahrenshoop, Ostseebad 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ahrenshoop, Ostseebad auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Ahrenshoop, Ostseebad liegt

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ahrenshoop, Ostseebad Grundsteuer B
Altefähr 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Altenpleen 380 % 0 Prozentpunkte 366 %
Binz, Ostseebad 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Dreschvitz 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Grammendorf 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Ahrenshoop, Ostseebad konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ahrenshoop, Ostseebad, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ahrenshoop, Ostseebad noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ahrenshoop, Ostseebad

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ahrenshoop, Ostseebad?

Ahrenshoop, Ostseebad setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ahrenshoop, Ostseebad?

Ahrenshoop, Ostseebad setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ahrenshoop, Ostseebad hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt Ahrenshoop, Ostseebad 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ahrenshoop, Ostseebad legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ahrenshoop, Ostseebad
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.