Mecklenburg-Vorpommern › Landkreis Vorpommern-Rügen ›Wiek
Hebesätze Wiek
375 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Wiek aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 % und damit auf demselben Wert.
Wo Wiek im Vergleich steht
Der Wert von 375 % ordnet Wiek im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 85 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 317 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 242-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Wiek ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Wiek | 375 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Rügen | 375 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wiek auf Platz 51, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Wie die Umgebung von Wiek liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Wiek | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahrenshoop | 380 % | +5 Prozentpunkte | 360 % |
| Altefähr | 380 % | +5 Prozentpunkte | 450 % |
| Altenpleen | 380 % | +5 Prozentpunkte | 366 % |
| Binz | 380 % | +5 Prozentpunkte | 400 % |
| Dreschvitz | 380 % | +5 Prozentpunkte | 450 % |
Was der Hebesatz in Wiek in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 375 % macht daraus 12.534,38 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Wiek nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Wiek noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Wiek aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 346.488 Euro | 361 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 32.339 Euro | 34 Euro |
| Grundsteuer B | 156.306 Euro | 163 Euro |
| Grundsteuer A | 46.009 Euro | 48 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 961 | |
Wiek nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 361 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 961 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wiek
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wiek?
In Wiek gilt ein Hebesatz von 375 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.534,38 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wiek?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Wiek hoch?
Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %. Wiek liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Wiek legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.