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Bayern Landkreis Fürstenfeldbruck Mittelstetten

Hebesätze Mittelstetten

Landkreis Fürstenfeldbruck · AGS 09179137 · 1.729 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Mittelstetten ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Fürstenfeldbruck liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Mittelstetten bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Mittelstetten im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.478-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Mittelstetten ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mittelstetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mittelstetten 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fürstenfeldbruck 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mittelstetten auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Mittelstetten

Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mittelstetten Grundsteuer B
Gröbenzell 350 % 0 Prozentpunkte 385 %
Olching 350 % 0 Prozentpunkte 310 %
Puchheim 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Alling 360 % +10 Prozentpunkte 350 %
Egenhofen 340 % −10 Prozentpunkte 340 %

Was der Hebesatz in Mittelstetten in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Mittelstetten nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Mittelstetten noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mittelstetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mittelstetten?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mittelstetten?

Mittelstetten setzt die Grundsteuer B auf 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mittelstetten hoch?

Gemessen am Median Landkreis Fürstenfeldbruck von 350 % liegt der Satz von Mittelstetten genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Mittelstetten durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Mittelstetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.